Geschenke am Straßenrand

Geschenke am Straßenrand

In gewissen Gegenden kommt es immer wieder vor, dass man Kartons mit alten Büchern, CDs oder anderen Gegenständen auf Bürgersteigen vorfindet. Auch nicht mehr benötigte Möbelstücke sind immer wieder vorzufinden. An sich stärkt dies den nachbarschaftlichen Zusammenhalt, vorausgesetzt, es kommt des Öfteren vor. Es spricht sich herum und schnell entsteht eine Situation, in der viele Personen mitmachen. Doch ist das wirklich alles legal? Gibt es Grauzonen oder drohen eventuell sogar Bußen?

Unerlaubte Sondernutzung

Stellt man etwas auf öffentlicher Fläche ab, ohne dies in irgendeiner Form anzumelden, dann stellt dies eine unerlaubte Sondernutzung dar. Wobei das Anmelden solcher Vorhaben generell eher schwierig ist. Strenggenommen müsste vorher ein Sondernutzungsantrag gestellt werden, was natürlich mit unnötigem Aufwand verbunden ist, schließlich erhält man keine Gegenleistung für die verschenkten Gegenstände, stattdessen soll man noch zusätzlichen Aufwand betreiben!

Allerdings gibt es fast keine Beschwerden über zu verschenkende Dinge, was ja auch eher ein Unding wäre. Doch wie bereits beschrieben, ist dies nicht gestattet und dementsprechend fühlen sich manche Personen sicherlich in einer Rolle, in der sie sich in Wirklichkeit gar nicht befinden, nämlich in der eines Ordnungshüters.

Selbstbedienung verboten

Dies gilt für Sperrmüll, aber auch für mutwillig Kostenloses am Straßenrand. Nimmt jemand etwas vom Sperrmüll weg, so macht er bzw. sie sich strafbar. Allerdings ist derjenige, der es dort platziert hat, von keiner Schuld betroffen. Ausgenommen, er hat es zur Verschenkung dort platziert, dann gilt wieder die unerlaubte Sondernutzung. Auch wenn derjenige bzw. diejenige keine Sperrmüllabfuhr ruft und Gegenstände trotzdem so aufstellt, als wäre es Sperrmüll, macht er / sie sich strafbar.

Privatgelände

Hat man wirklich die Absicht, etwas zu verschenken oder vielleicht noch etwas Geld damit zu verdienen und möchte dies im gleichen Schritt auf legaler Weise erledigen, dann muss dies auf einem Privatgrundstück stattfinden. Denn auf Privatgrundstücken darf jeder fast alles machen, was er / sie möchte!